Schulgeld und Förderung
Kosten
Es fällt kein direktes Schulgeld an.
Die Schüler*innen zahlen
- eine monatliche Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro
- sowie eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 275,00 Euro
- und eine Prüfungsgebühr von 275,00 Euro.
Hinzu kommen Kosten für ausgewählte Lektüren und Exkursionen.
Für die Ausbildung an der Berufsfachschule für Physiotherapie kann Schüler-BAföG beantragt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de. Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt / bei der Stadtverwaltung.
Schüler*innen, die anderweitig (z.B. Berufsförderungsdienst (BFD), eine Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit usw.) gefördert werden, können die individuellen Schulkosten gerne bei uns erfragen.
Da unsere Schule staatlich anerkannt ist, kann jede*r Schüler*in – übersteigen die Fahrtkosten (Schulweg und Fahrten zur praktischen Ausbildung) schuljährlich 440,00 Euro – den darüber hinausgehenden Betrag rückerstattet bekommen (über zuständiges Landratsamt / Amt für Ausbildungsförderung).
Finanzierung über Kostenträger
Wenn Sie die individuellen Voraussetzungen erfüllen, kann bei Vollzeitlehrgängen eine Förderung nach Bestimmungen des SGB III bzw. SGB IX durch einen Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung - DRV, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften) möglich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger.
Für Zeitsoldaten wird die Ausbildung im Einzelfall durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr finanziert.