Sie befinden sich hier: Startseite  » Finanzielles

Schulgeld und Förderung

Kosten

Es fällt kein direktes Schulgeld an.

Die Schüler*innen zahlen

Hinzu kommen Kosten für ausgewählte Lektüren und Exkursionen.

Für die Ausbildung an der Berufsfachschule für Physiotherapie kann Schüler-BAföG beantragt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de. Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt / bei der Stadtverwaltung.

Schüler*innen, die anderweitig (z.B. Berufsförderungsdienst (BFD), eine Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit usw.) gefördert werden, können die individuellen Schulkosten gerne bei uns erfragen.

Da unsere Schule staatlich anerkannt ist, kann jede*r Schüler*in – übersteigen die Fahrtkosten (Schulweg und Fahrten zur praktischen Ausbildung) schuljährlich 440,00 Euro – den darüber hinausgehenden Betrag rückerstattet bekommen (über zuständiges Landratsamt / Amt für Ausbildungsförderung).

Finanzierung über Kostenträger

Wenn Sie die individuellen Voraussetzungen erfüllen, kann bei Vollzeitlehrgängen eine Förderung nach Bestimmungen des SGB III bzw. SGB IX durch einen Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung - DRV, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften) möglich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger.

Für Zeitsoldaten wird die Ausbildung im Einzelfall durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr finanziert.